Die Pflegeversicherung wird im Buch V des Sozialversicherungsgesetzes geregelt.

Die 1999 eingeführte Pflegeversicherung ist der 5. Pfeiler der Sozialversicherung. Sie übernimmt Kosten, die durch die Betreuung einer pflegebedürftigen Person anfallen.

Sie besteht parallel zur Krankenversicherung und beruht auf dem gleichen Prinzip : Jeder Versicherte zahlt einen Pflichtbeitrag. Wird er pflegebedürftig, hat er ein Recht auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Auf der Internetseite der Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle – AEC) der Pflegeversicherung findet man einen praktischen Ratgeber rund um die Pflegeversicherung :

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Tarife

Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung stellt einen Teil der Einnahmen der Pflegedienstleister dar.

Die diesbezüglichen Tarife heißen « valeurs monétaires » und werden alle 2 Jahre von der COPAS mit der CNS verhandelt.

Es handelt sich dabei um einen Landesdurchschnitt pro Sektor (Wohneinrichtungen für ältere Menschen , ambulante Pflegedienste, Tagesstätten für ältere Menschen und Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung), der aufgrund einer Erhebung der Personal- und Gemeinkosten der zurück liegenden 2 Jahre berechnet wird.

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Die Beziehungen zwischen der CNS und der COPAS werden durch einen Vertrag geregelt, die Rahmenkonvention (« Convention cadre »).

Durch seine Veröffentlichung im Amtsblatt ist er bindend für alle Pflegedienstleister, die im Großherzogtum tätig sind und mit der CNS abrechnen wollen.

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